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Navigationslaternen IMO COL REG 72 Lichterführung - Maschinenfahrzeuge Untenstehend sind die Internationalen Kollisionsverhütungsregeln von 1972 (IMO) für Maschinenfahrzeuge bis 50m Gesamtlànge dargestellt. Hinweis: Werden Segelfahrzeuge mithilfe eines Motors bewegt, gelten für sie die Regeln für Maschinenfahrzeuge. Kleinfahrzeuge bis 7m Lànge. Maschinenfahrzeuge bis 12m Lànge, die keine Maschinenfahrzeuge bis 12m Lànge, die keine Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten Topp- und Hecklaternen tragen können Topp- und Hecklaternen tragen können 1 weide Vollkreislaterne Maschinenfahrzeuge bis zu 20m Lange 1 weide Vollkreislaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne Maschinenfahrzeuge bis zu 20m Lange 1 weide Vollkreislaterne 1 Zweifarbenlaterne Maschinenfahrzeuge bis zu 50m Lange 1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne 1 Topplaterne 1 Zweifarben-Seitenlaterne 1 Hecklaterne 1 Topplaterne 1 Backbordlaterne 1 Steuerbordlaterne 1 Hecklaterne Maschinenfahrzeuge bis 50m Lange beim Trawlen 1 grune Vollkreislaterne 1 weide Vollkreislaterne ubereinander montiert Maschinenfahrzeuge bis 50m Lànge, die Fischen, aber nicht Trawlen 1 rote Vollkreislaterne 1 weide Vollkreislaterne Ubereinander montiert Schlepper bis 200m Lange Fahrzeuge, von denen aus getaucht wird Fahrzeuge, die als Lotsenboot arbeiten Zusâtzlich zu den Seiten-, Heck- und Topplaternen: 1 Schlepplicht oberhalb der Hecklaterne 2 Topplaternen Ubereinander montiert (falls die Gesamtlànge mehr als 200m betragt, 3 Topplaternen Ubereinander montiert) 1 rote Vollkreislaterne Zusâtzlich zu den Seiten-, Heck- und 1 weide Vollkreislaterne Topplaternen: 1 rote Vollkreislaterne 1 weide Vollkreislaterne Ubereinander montiert 1 rote Vollkreislaterne Ubereinander montiert |